ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Tier-Resort DIANA (Stand ab Oktober 2025)

1.A. Für jedes Tier, welches erstmalig im Tier-Resort Diana aufgenommen wird, wird ein schriftlicher Vertrag
aufgesetzt. Dieser Vertrag wird von beiden Parteien unterzeichnet und tritt immer ein, wenn das Gast-Tier oder
dessen Nachfolger im Tier-Resort Diana verweilt. Auch für den Print-Vertrag gilt als Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Punkt 7

1. Betreuungsvertrag

1.1 Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und Tier-Resort Diana (im Folgendem: Tier-Resort)
wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind.
1.2 Das Tier-Resort gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier während der vereinbarten Betreuungsdauer auf
dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und dem Tier in den Räumen des Hundehotels und
der Tierpension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Das Tier-Resort verpflichtet sich,
entsprechend der durch die zuständige Behörde erteilten Erlaubnis nach §11 TierSchG, zur artgerechten und
sachkundigen Unterbringung sowie persönlichen Betreuung des Tiere auf dem Gelände des Tier-Resort
1.3 Der Tierhalter wird durch den Tier-Resort unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder
psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Tier-Resort eine schnellstens zu erreichende Adresse, Telefonnummer oder ein von
diesem im Vertrag benannter Dritter („Vertreter“) für die Dauer der Betreuung zu nennen, so dass das Tier-Resort auch
tatsächlich den Tierhalter/ Vertreter per Telefon oder Nachricht erreichen kann, falls Probleme auftreten, die eine
Entscheidung oder Benachrichtigung erfordern.
Entscheiden weder Halter noch Vertreter über das Tier betreffende tierärztliche Behandlungsmaßnahmen, erklärt sich
der Halter mit Folgendem einverstanden: Unverzüglich notwendige medizinische Behandlungsmaßnahmen oder
Maßnahmen, durch welche das Tier unverzüglich von seinem Leiden erlöst werden muss, werden durch das Tier-Resort
in Abstimmung mit einem Tierarzt getroffen
Bei unverzüglich zum Hundewohl erforderlichem Handeln oder bei Nichterreichbarkeit des Halters oder Vertreters bzw.
im Vertrag vom Halter angegebenen Tierarztes, erfolgt die Behandlung des Hundes durch einen vom Tier-Resort
auszuwählenden Tierarzt. Die Behandlung erfolgt dann, sofern unter den konkreten Umständen möglich, durch die
Tierarzt Praxis Bachum oder Tierarzt Praxis Wickede (nähere Informationen unter den Links).
1.4 Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung des Tieres in einem Beratungsgespräch eingehend
informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Besonderheiten der
Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben
und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
1.5 Der Tierhalter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Tier verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen
Haftungsregelungen. Er versichert, dass für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
besteht.
1.6 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die
Tierbetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Tierbetreuung befindlichen Tiere
bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.7 Das Tier-Resort besitzt eine Betriebshaftpflicht unter der die unter 1.6 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen
sind

2. sonstige Pflichten / Tierarztkosten

2.1 Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund einen wirksamen Impfschutz gegen folgende Krankheiten hat: Tollwut,
Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache) und regelmäßig entwurmt wird, frei von
Ungeziefern und Parasiten ist und einen ausreichenden Schutz gegen Ektoparasiten besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann
das Tier-Resort vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen/Behandlungen auf Kosten des Hundehalters
nachholen. Folgeschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Andere Tiere benötigen die für die Art üblichen Impfungen
und Pässe. Vom Tierarzt bescheinigte Befreiungen werden anerkannt. Der Impfpass des Tieres ist bei jeden Aufenthalt
des Hundes im Tier-Resort mitzubringen.
2.2 Läufige Hündinnen und Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können nicht aufgenommen
werden. Sollte ein solcher Umstand während des Aufenthaltes eintreten, übernimmt das Tier-Resort für die daraus
resultierenden Folgen keine Haftung.
2.3 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen
Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die
hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen.
2.4 Holt der Halter den Hund nicht zu dem im Vertrag bestimmten Abholtermin oder, im Falle der Kündigung des
Vertrages nach Ziffer 4.2 dieser Geschäftsbedingungen, nicht innerhalb eines Werktages nach Zugang der
Kündigungserklärung beim Hundehotel ab, so befindet sich der Halter mit der Rücknahmepflicht bzgl. des Tieres ab dem
Folgetag in Verzug.
Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle
der Nichteinhaltung wird das Tier nach 14 Tagen einem Tierheim nach Wahl des Tier-Resort zugeleitet. Alle in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

siehe Preisliste auf www.tier-resort.de
3.1. Zahlungsmodalitäten
3.2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung oder als Barzahlung.
Rechnungen werden elektronisch von office@tier-resort.de versendet
Die im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung im
Zusammenhang mit dem Leistungsangebot des Tier-Resort sowie anhand der nachfolgenden Regelungen.
Die Unterbringung und Betreuung der Tiere, insbesondere der Auslauf gemeinsam mit anderen dafür geeigneten Tieren,
erfolgt nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durch das Tier-Resort
Besondere Leistungen der Unterbringung und Betreuung, insbesondere hinsichtlich Verpflegung und Medikation des
Tieres so wie andere Sonderleistungen werden nach entsprechend erforderlichem Hinweis des Halters und nach
gesonderter Vereinbarung erbracht.
3.3 Der Kunde kann bis zu 16 Tage vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Bereits gezahlte Vergütungen werden umgehend rückerstattet. Bei kurzfristigen Übernachtungs-Buchungsabsagen fallen
Stornierungskosten in Höhe von
◦ bei Kündigung ab 15 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 10%
der vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 7 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 50% der
vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 3 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 75% der
vereinbarten Vergütung;                                                                                                                                                                                                                                                                  3.4 Tagesbetreuungen können kostenfrei abgesagt werden, bis spätestens 18.00 Uhr des vorherigen Werktages.
Bei Abholungen vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der
Vergütung.
Sollte das Tier-Resort aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu
erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Das Tier-Resort wird den Tierhalter unverzüglich informieren und bei der
Suche nach einer Ersatzbetreuung behilflich sein. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden bestehen nicht.

4. RECHT ZUR KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

4.1 Recht des Tier-Resort zur Kündigung des Vertrages bei Ablieferung des Tieres
Das Tier-Resort kann den Vertrag auch noch am Tage der Ablieferung kündigen und die Aufnahme des Tieres
verweigern, sofern aus einem der nachfolgenden Gründe eine Unterbringung und Betreuung des Tieres aus Sicht des
Tier-Resort nicht (mehr) möglich ist: ansteckende Krankheiten, Parasitenbefall, nicht ausreichender Impfschutz,
Läufigkeit, aggressives oder sonstiges sozialschädliches Verhalten des Hundes/ Tieres gegenüber anderen Hunden/
Tieren oder Menschen, fehlender Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Bereits gezahlte Vergütung wird
dem Halter im Falle der Ausübung vorgenannten Kündigungsrechts in voller Höhe zurückerstattet.
4.2 Recht des Tier-Resort zur Kündigung des Vertrages während der Unterbringung und Betreuung des Tieres
Das Tier-Resort kann sich von dem Vertrag während der Unterbringung und Betreuung des Tieres lösen, wenn und
soweit während dieser Zeit einer der in Ziffer 4.1 dieser Geschäftsbedingungen genannten Fälle eintritt und deshalb die
weitere Unterbringung und Betreuung des Tieres aus Sicht des Tier-Resort nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist das
Tier-Resort verpflichtet, die Kündigung des Vertrages unverzüglich gegenüber dem Halter oder Vertreter zu erklären.
4.3 Recht des Halters zur Kündigung des Vertrages
4.3.1 Der Halter kann den Vertrag auch vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und
Betreuungszeitraumes für das Tier im Tier-Resort kündigen. Kündigt der Halter den Vertrag vorzeitig und ohne wichtigen
Grund, hat er gegenüber dem Tier-Resort folgende Vergütung zu zahlen:
◦ bei Kündigung ab 15 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 10%der
vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 7 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 50% der
vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 3 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 75% der
vereinbarten Vergütung;
4.3.2 Dem Halter ist es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass dem Tier-Resort ein entsprechender Schaden oder
entsprechende Aufwendungen überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind.
4.3.3 Eine durch den Halter im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen etwaig geleistete Vorauszahlung wird auf die
nach Ziffer 4.3.1 geschuldete Vergütung angerechnet und ggf. (teilweise) erstattet.
4.4 Anderweitige Rechte zur Kündigung des Vertrages
Unabhängig vom nach den Ziffern 4.1 bis 4.3 bestehenden Kündigungsrecht des Halters bzw. des Tier-Resort bleibt ein
gesetzliches Kündigungsrecht aus anderen Gründen unberührt.

5. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

5.1 Ausschluss der Haftung des Tier-Resort wegen Verschuldens
5.1.1 Die Haftung des Tier-Resort auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
Unmöglichkeit, Vertragsverletzung, Verletzungen von Pflichten bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung ist,
soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach näherer Maßgabe dieser Ziffer 5.1 der
Geschäftsbedingungen eingeschränkt. Der Aufenthalt auf dem GESAMTEN Gelände, Trainingshalle und Parkplatz ist auf eigene Gefahr. Tier-Resort Diana übernimmt keine Haftungen für Schäden jeglicher Art.
5.1.2 Die Einschränkungen nach dieser Ziffer 5.1 gelten nicht für die Haftung des Tier-Resort wegen vorsätzlichen
Verhaltens, wegen grob fahrlässigen Verhaltens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
5.1.3 Das Tier-Resort haftet nicht für einfache oder leichte Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter,
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig,
insbesondere die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Betreuung und Unterbringung des Tieres sowie die Beachtung
von Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten oder sonstiger Verpflichtungen, die den Schutz von Leib oder Leben des
Tierhalters oder den Schutz von dessen Tier und sonstigem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
5.1.4 Das Tier-Resort haftet insbesondere nicht für Schäden bzw. Kosten, die trotz Beachtung der gebotenen Sorgfalt
aufgrund nicht vermeidbarer Beißereien oder Auseinandersetzungen mit anderen Hunden oder infolge der Deckung des
Hundes aufgrund fehlerhafter Information des Halters nach Ziffer 2.2 entstehen.
5.2 Haftung des Halters wegen Verschuldens
5.2.1 Der Halter hat dem Tier-Resort den durch die Beschaffenheit des Tieres entstehenden Schaden zu ersetzen, es
sei denn, dass er die Gefahr drohende Beschaffenheit des Tieres bei der Ablieferung weder kennt noch kennen muss
oder dass er diese dem Tier-Resort angezeigt oder das Tier-Resort sie ohne Anzeige gekannt hat. Beschädigt das Tier
Einrichtung und Inventar des Tier-Resort, ist dies durch den Tierhalter/ Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
5.2.2 Leidet das Tier entgegen der vom Halter erbrachten Nachweise und Informationen nach den Ziffern 3.3.2 und 3.3.3
dieser Geschäftsbedingungen insbesondere an ansteckenden Erkrankungen, Parasitenbefall oder fehlt dem Tier der dort
genannte Impfschutz, haftet der Halter gegenüber dem Tier-Resort sowie anderen Haltern für dadurch verursachte
Schäden und entstehende Kosten (z.B. Behandlung der übrigen Tiere, Desinfektion von Räumlichkeiten und Gelände
des Tier-Resort ), es sei denn, der Halter hat das Unterlassen der Information gegenüber dem Tier-Resort nicht zu
vertreten.
5.2.3 Der Halter wird aufgrund der Unterbringung des Tieres im Tier-Resort nicht von der gesetzlichen Tierhalterhaftung
gemäß § 833 BGB befreit

6. Probetag

Vereinbaren das Tier-Resort und der Halter vor Vertragsschluss die probeweise Unterbringung und Betreuung des
Tieres für einen Tag („Probetag“), gelten diese Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe, dass die
Abholung des Hundes am Probetag zwischen bis 16:00 Uhr zu erfolgen hat

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Anwendbares Recht
Der zwischen dem Tier-Resort und dem Halter bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender
internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UNKaufrechtsübereinkommens.
7.2 Gerichtsstand
Ist der Halter Kaufmann i.S.d. §1 Abs.1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das Landgericht Arnsberg für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen ist das
Amtsgericht Werl zuständig

8. Öffnungszeiten

Besuch, Bring- und Abholzeiten sind bitte stets vorher zu vereinbaren!!!!!
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags:
7 Uhr- 9:30 Uhr und 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Sam- Sonn-und Feiertage: 9 Uhr – 9:45 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bring und Abholservice nach Absprache
An Sonn-und Feiertagen werden keine telefonische Anfragen oder Emails beantwortet

9. Hundeschule

Buchungen zu Workshops oder Kursen mit festgelegten Stunden und Zeiten wie Hoopers, Anti-Gift-Köder, Schnüffelkurs, RO, Gesundheitskurse und andere, gelten als gebucht wenn die Zusage des Teilnehmers per E-Mail, WhatsApp , Telegram, SMS o.a. erfolgt. Sollte der Kurs seitens des Teilnehmers storniert werden, werden Stornogebühren berechnet.
◦ bei Kündigung ab 15 Tage vor Beginn des Kurses 10% des Preises
◦ bei Kündigung ab 7 Tage vor Beginn des Kurses 50% des Preises
◦ bei Kündigung ab 3 Tage vor Beginn des Kurses 75% des Preises
Wird der Kurs seitens des Tier-Resort gekündigt, werden nur bereits genommene Stunden berechnet. Sollte der Kurs noch nicht begonnen haben aber bereits bezahlt sein, wird der volle Preis zurückerstattet.
Die aktuelle Preisliste ist auf der Homepage unter: Hundeschule und Preise. Bei Kursabbruch seitens des Hundehalter
besteht kein Erstattungsanspruch. Bei Kursabbruch durch das Tier-Resort, wird der Kurs anteilig der Stunden erstattet.
9.1. Absagen zum Gruppentraining müssen 24 Std. vor dem Kurs erfolgen, sonst wird die Stunde berechnet. Absagen
zum Einzeltraining müssen 48 Std. vor dem Termin erfolgen, sonst wird der Termin berechnet. Diese Regelung wurde
notwendig, weil es aufgrund der teils sehr kurzfristigen Absagen nicht möglich war, die Trainer optimal einzusetzen oder
ggf. auch zwei Gruppen zu einer zusammenzulegen. Die Kursstunden der 10er Karten sind im Jahr 2025 innerhalb von 4 Monaten/ 16 Wochen zu nehmen. Ab 2026 sind die Stunden innerhalb 5 Monate/ 20 Wochen zu nehmen. Das gilt ab Kaufdatum.  Ausnahmen: Krankheit, Vorlage Attest und höhere Gewalt. Dies gilt nicht durch Absagen durch Tier-Resort Diana.
9.2. Diese Regelung gilt nicht bei höherer Gewalt.
9.3. Sollte unsererseits abgesagt werden müssen, wird entweder für Ersatztrainer gesorgt oder die Stunde wird nicht
berechnet. Bei einer Absage unsererseits unter 24 Std. Gruppe / 48 Std. Einzel wird eine zusätzliche Stunde gratis
gegeben. Bei einem gesamten Kursabbruch seitens des Tierhalter besteht KEIN Erstattungsanspruch auf den Preis des
Kurses, sollte der Kurs vom Tier-Resort Diana abgebrochen werden, werden dem Tierhalter zeitanteilig die bezahlten
Beiträger erstattet.
9.4. Der Aufenthalt auf dem GESAMTEN Gelände, Trainingshalle und Parkplatz ist auf eigene Gefahr. Tier-Resort Diana übernimmt keine Haftungen für Schäden jeglicher Art.
9.5. Das Gelände ist Videoüberwacht. Die rechtlichen Grundlagen zur Videoüberwachung gehen aus dem Art. 6 Abs. 1
DSGVO hervor und werden befolgt.
9.5. Der Hund ist Tier-und Artgerecht zu behandeln. Aversive Erziehungshilfen aller Art, die dem Hund Schmerz und Leid
zufügen sind verboten und führen nach einer Verwarnung zur Kündigung des Vertrages.
9.6.Für die eventuelle Übertragung ansteckender Krankheiten übernehmen wir keine Haftung.
9.7. Der Eigentümer des Hundes bestätigt mit der Buchung eines Kurses, dass der Hund Haftpflichtversichert ist und die
üblichen Impfungen hat.
9.8. Rechnungen werden elektronisch von der E-Mailadresse office@tier-resort.de versendet
9.9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand siehe unter 7